Offene Rechnung anmahnen, Mahnbescheid und Gerichtsverfahren

Irgendwann trifft es jeden Selbständigen: eine Rechnung für eine erbrachte Leistung wird nicht bezahlt. Dadurch kann für das betroffene Unternehmen schnell ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstehen. Nach vielen Jahren der Selbständigkeit hat es nun auch mich einmal getroffen. Nach Erbringung der vereinbarten Leistung wurde diese in Rechnung gestellt und der Kunde zahlt einfach die Rechnung nicht – obwohl er mit der Leistung mehr als zufrieden war. Als betroffener Unternehmer begibt man sich dann auf einen langen und oftmals ungewissen Weg, um zu seinem Geld zu kommen. Von Mahnungen, Mahnverfahren, Mahnbescheiden und Gerichtsverfahren …

Die erbrachte Dienstleistung

Ein Kunde zahlt seine offene Rechnung nicht. Die Dienstleistung wurde im Januar 2010 mit dem Kunden in einem schriftlichen Vertrag vereinbart. Darin wurden die Leistungen, die Arbeitszeit und das Honorar festgelegt. Zusätzlich stellte der Kunde einen Förderantrag bei der KfW Bank für die anteilige Förderung des Honorars im Rahmen des Existensgründer-Coaching. Dieses wird laut Förder-Zusage mit 75% bezuschusst. Der Kunde muss also nur 25% des Honorars und die Umsatzsteuer zahlen.

Die Arbeit begann dann im Februar und wurde bis Ende August 2010 ordnungsgemäß durchgeführt. In dieser Zeit wurde viel erreicht und der Kunde erntete sehr schnell die ersten Früchte der Arbeit. Die Absatzzahlen schnellten in die Höhe und er konnte die ersten nennenswerten Umsätze und Gewinne verzeichnen.

Der Kunde hatte mir allerdings seine Altlasten verschwiegen und so versickerte das erwirtschaftete Geld in dunklen Kanälen bzw. wurde zum Stopfen der Löcher verwendet. Das stellte sich leider erst nach Abschluss des Auftrags heraus.

Zum Abschluss des Auftrags trafen wir uns, reflektierten noch einmal die gemeinsame erfolgreiche Arbeit und der Kunde erhielt seine Rechnung. Zusätzlich erhielt er einen Abschlussbericht, worin die Arbeit dokumentiert ist. Dieser wurde durch den Kunden mit seiner Unterschrift bestätigt.

Zahlungsverzug und Mahnung

Nach großartigen Dankes- und Lobeshymnen auf meine Arbeit folgten Beteuerungen bezüglich seiner Zahlungsabsicht. Leider hat er es bis zum vereinbarten Datum nicht geschafft seinen Eigenanteil von nur 25% der Rechnung und die Umsatzsteuer an mich zu überweisen. Dadurch ist dann auch die Möglichkeit der Förderung verloren gegangen und nach dem Stichtag muss der Kunde die Rechnung nun zu 100% selbst übernehmen.

Nachdem der Kunde die erste Frist verstreichen ließ, war ich gefordert und mahnte die offene Rechnung an. Darauf erfolgte erstmal keine Reaktion. Erst nach der 2. Mahnung wurde er wach und versuchte eine Lösung zu finden, indem er mich bedrohte und mir zwei Wege zur Auswahl stellte.

1. Wenn ich ein Mahnverfahren einleite wird es auf jeden Fall zu einem Prozess kommen und ob ich dann überhaupt Geld bekommen würde, sei fraglich.

2. Es wird ein neuer Auftrag und Vertrag geschlossen, der dann wieder gefördert werden kann.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte ich auf mein hart erarbeitetes Honorar verzichten und die Arbeit bei ihm fortsetzen – oder wollte er keinen neuen Auftrag sondern nur einen Vertrag, mit dem er dann die Fördermittel abschöpfen konnte?

Es folgten zahlreiche E-Mails und ein Telefonat bei dem er mich massiv bedrängt hat, den zweiten Weg zu beschreiten.

Nach langem Überlegen – ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach – stimmte ich dem zu, allerdings unter der Bedingung, dass er meine bisherige Leistung mit einer Abschlagzahlung vergütet und dann erst ein neuer Auftrag auslösen kann, der dann auch tatsächlich von mir erbracht wird. Alles andere wäre Betrug.

Mahnverfahren, Mahnbescheid und Mahngericht

Nachdem er die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht ausgeglichen hatte (das war mir eigentlich schon vorher klar), leitete ich das Mahnverfahren ein.

Der entsprechende Mahnbescheid wurde online beantragt (www.online-mahnantrag.de) und dann an den Kunden zugestellt. Dieser hatte nun zwei Wochen Zeit darauf zu reagieren – und das tat er auch mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Dies erfolgte ohne Angabe von Gründen. Nun war der offizielle Weg durch den Schuldner vorgezeichnet. Ich erhielt vom Mahngericht die Aufforderung die nun fällige Gerichtsgebühr zu bezahlen, was ich natürlich gemacht habe. Damit wird der Rechtsstreit an das zuständige Gericht abgegeben. In meinem Fall wird das Verfahren aufgrund der Höhe der Summe am Landgericht fortgesetzt. Das bedeutet, jede Partei kann und muss durch einen am Landgericht zugelassenen Anwalt vertreten werden. Also werden hier wieder zusätzliche Kosten durch die Beauftragung eines Anwalts entstehen. Nun war ich auf der Suche nach einem guten Anwalt für die Durchsetzung und Eintreibung der offenen Forderung bzw. für die gesetzliche Vertretung vor Gericht.

In Magdeburg habe ich dann einen Anwalt gefunden, der auf Wirtschafts- und Vertragsrecht spezialisiert ist. Kurzfristig wurde ein Termin vereinbart und ich hab ihm alle Unterlagen zu diesem Fall übergeben. Danach hat der Anwalt dann sehr zügig eine Klageschrift bzw. eine Anspruchsbegründung beim Prozessgericht eingereicht. Die Klageschrift wurde auch an den Schuldner bzw. seinem Anwalt übersandt. Dieser reagierte in seinem Antrag auf Ablehnung mit Lügen, bösartigen Anschuldigungen und Verleumdungen.

Ich habe eine Woche gebraucht um dieses Schreiben zu verdauen – man macht sich halt so seine Gedanken. Dann saß ich ca. 14 Tage am Computer und habe den Vorgang Stück für Stück aufgearbeitet, Beweise gesammelt und Zeugen gesucht um meine offene Forderung aus der erbrachten Leistung zu begründen und um mein Recht und Geld zu bekommen. Mittlerweile steht auch schon der Gerichttermin fest.

Nachdem meine Antwort auf das Schreiben des Beklagten bei demselben eingegangen war, hat dieser einen Antrag auf Verschiebung des Gerichtstermins gestellt, um ausreichend Zeit für eine Antwort zu haben. Der neue Gerichtstermin ist jetzt im Frühjahr 2012 – für eine Leistung die schon 2010 erbracht wurde!

Die Antwort des Beklagten

Wir hatten es schon geahnt – ca. eine Woche vor dem Gerichtstermin ging die Antwort des Beklagten ein. Somit ist keine Zeit noch vor dem Gerichtstermin angemessen auf dieses Schreiben zu reagieren, bzw. dies würde den Termin der Gerichtsverhandlung wieder nach hinten verschieben und das Verfahren verzögern. Nach einer Konsultation mit meinem Anwalt habe ich mich entschlossen, nicht „offiziell“ auf die Antwort des Gegners zu reagieren. Dies war möglich, da das Gericht keine Frist für eine Antwort festgelegt hatte.

Das Schreiben der Gegenseite enthielt keine neuen Erkenntnisse, sondern wieder nur unbegründete Anschuldigungen, Verleumdungen und eine falsche Darstellung des Vorgangs aus Sicht des Beklagten. Ich wurde wiederholt als Lügner dargestellt und das Schreiben hatte zum Ziel, meine „Unglaubwürdigkeit“ zu untermauern – die entsprechenden Beweise fehlen dazu allerdings. Stattdessen hat der Beklagte eine eidliche Parteivernehmung angeboten – also eine Darstellung der Sichtweise des Beklagten in Form einer Befragung durch den Richter im Prozess.

Ich bin sehr gespannt auf den Gerichtstermin und hoffe natürlich auf die Fairness des Richters. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei verschiedene Dinge …

2 Kommentare zu Offene Rechnung anmahnen, Mahnbescheid und Gerichtsverfahren

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