Gerichtsverfahren wegen offener Forderung

Nachdem ein Kunde die in Rechnung gestellten Leistungen nicht bezahlt hatte, habe ich durch die Beantragung eines Mahnbescheids das Mahnverfahren eingeleitet. Der Mahnbescheid wurde dem Kunden zugestellt und er legte daraufhin Widerspruch ein. Durch die Höhe der Summe war hier nun das Landgericht Stendal zuständig. Wenn ich also den Lohn meiner Arbeit haben wollte, musste ich klagen. Vor dem Landgericht muss man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Nachdem der Anwalt die Klageschrift verfasst hatte, wurde diese vom Beklagten nur mit Lügen, Behauptungen und Beschuldigungen beantwortet. So kam es nun zum Gerichtsverfahren.

Das Gerichtsverfahren

Der Termin für das Gerichtsverfahren wurde durch den Beklagten von November 2011 auf März 2012 verlegt – und das für eine Leistung, die schon im August 2010 erbracht wurde!

Schon Tage vor dem Gerichtstermin war ich sehr aufgeregt, denn es war mein erster Termin vor Gericht und ich wusste nicht, was mich dort erwartet. Aber ich war auch sehr froh darüber, denn mit der Gerichtsverhandlung und einem Urteil würde jetzt endlich wieder Ruhe einkehren.

Als ich im Landgericht Stendal ankam, waren mein Anwalt und der gegnerische Anwalt schon auf dem Flur vor dem Verhandlungsraum. In einem kurzen Gespräch mit meinem Anwalt wurde für den Fall eines Vergleichs ein Limit bzw. eine Mindestsumme festgelegt. Inzwischen war auch der Beklagte eingetroffen und beriet sich mit seinem Anwalt. Dann ging es schon los und die Parteien wurden in den Verhandlungsraum gerufen, wo schon der Richter wartete.

Nach einer kurzen Begrüßung wandte sich der Richter sofort an den Anwalt des Beklagten und fragt ihn was das Ganze soll: der Kläger hat für den Beklagten eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht und der Beklagte hat die ordnungsgemäße Erbringung schriftlich bestätigt – wie kommt der Beklagte dazu, jetzt etwas anderes zu behaupten? Hinterher zu sagen, dass man kein Geld hat, um eine Rechnung zu bezahlen ist kein Grund um einen Widerspruch gegen eine berechtigte Forderung einzulegen. Vielmehr hätte der Anwalt des Beklagten seinen Mandanten nach Sichtung des Vorgangs zur Rechtslage beraten müssen und auch von einem Widerspruch abraten müssen. Der Richter verwies auf den Grundsatz „Geld muss man haben“ und wenn es dem Beklagten schon vor Vertragsunterzeichnung bewusst war, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann, dann ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft! Weiterhin ermahnte der Richter den Anwalt des Beklagten, ihn nicht zu veranlassen, die Qualität der erbrachten Dienstleistung überprüfen zu müssen und auch sein Urteilsvermögen anzuzweifeln, denn dann sehe man sich sofort vor dem Oberlandesgericht in Naumburg wieder.

Der Richter sehe für diesen Fall nun 3 Möglichkeiten: einen Vergleich, auf den der Kläger nicht eingehen muss, da er im Recht ist, ein Urteil in Kauf zu nehmen oder die Forderung als rechtmäßig anzuerkennen – die letzte Möglichkeit sei aus Sicht des Richters die einfachste und günstigste Lösung.

Nach einer kurzen Beratungspause für den Beklagten und seinen Anwalt wurde die Verhandlung fortgesetzt und folgende Vereinbarung getroffen: Der Beklagte erkennt die Forderung in voller Höhe an und teilt dem Kläger bis zum Ende des Monats mit, wie und wann er die Rechnung bezahlen wird.

Das Gerichtsverfahren war also nach nur 20 Minuten beendet – ohne das Kläger oder Beklagter auch nur irgendetwas gefragt wurden.

Für mich heißt es jetzt abwarten auf den Vorschlag des Schuldners. Es wird sicherlich auf eine Ratenzahlung hinauslaufen, aber es stehen nun auch andere Rechtsmittel wie Kontopfändung, Zwangsvollstreckung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Verfügung. Es bleibt also spannend …

2 Kommentare zu Gerichtsverfahren wegen offener Forderung

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